Diese wird vom Amtsarzt angefordert bei Vorliegen einer Erkrankung (z.B. Bluthochdruck oder Zuckerkrankheit), die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen könnte. (die diesbezüglichen Gesetze sind sehr streng geworden) Sie ist entweder vor Erteilung einer Lenkerberechtigung bzw. Verlängerung einer befristeten Lenkerberechtigung notwendig.
dies ist keine Krankenkassenleistung
Kosten je nach Aufwand € 70 - 250,-
Bitte bringen Sie ALLE vorhandenen Befunde mit!
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