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Führerschein

Rund um das Thema Führerschein bieten wir Ihnen zwei verschiedene Untersuchungen an:

ärztliches Gutachten = Amtsarzt

Vor Erteilung einer Lenkerberechtigung bzw. Verlängerung eines Führerscheins der Gruppe 2 ist ein ärztliches Gutachten erforderlich, welches den Gesundheitszustand testet und die Fahrtauglichkeit aus medizinischer Sicht ermittelt.

Dieses kann durch einen dazu ausgebildeten und vom Gesundheits- ministerium bevollmächtigten Arzt für Allgemeinmedizin durchgeführt werden (dieser darf nicht der Hausarzt / behandelnde Arzt im letzten Jahr) sein.

Die dafür zu zahlende Gebühr ist vom Ministerium festgelegt und beträgt für die Untersuchung

Klasse A, B, B+E, F € 29,-
Klasse C, D, C+E, D+E € 39,90-

Terminvereinbarung
Dr. Mayer 06 888 107747
oder in der Ordination 01 982 04 48

internistische fachärztliche Stellungnahme

Diese wird vom Amtsarzt angefordert bei Vorliegen einer Erkrankung (z.B. Bluthochdruck oder Zuckerkrankheit), die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen könnte. (die diesbezüglichen Gesetze sind sehr streng geworden) Sie ist entweder vor Erteilung einer Lenkerberechtigung bzw. Verlängerung einer befristeten Lenkerberechtigung notwendig.

dies ist keine Krankenkassenleistung

Kosten je nach Aufwand ca. € 150,-

Bitte bringen Sie ALLE vorhandenen Befunde mit!

Terminvereinbarung – Ordination

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